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DIN-Normen für Überladebrücken, Hubtische und Industrietore - Informieren Sie sich über die wichtigsten Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz auf unserer Informationsseite.

DIN-Normen

Informieren Sie sich über die wichtigsten DIN-Normen und Sicherheitsvorschriften

Die Sicherheit von Überladebrücken, Hubtischen und Industrietoren ist von größter Wichtigkeit, um Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Um dies sicherzustellen, gibt es diverse Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten DIN-Normen und Sicherheitsvorschriften.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) soll Beschäftigte in Arbeitsstätten vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen.

Die Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren die Anforderungen der in Deutschland gültigen „Verordnung für Arbeitsstätten“.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) im Bezug auf Türen und Tore (A1.7). Eine sicherheitstechnische Prüfung für kraftbetriebene Türen und Tore ist notwendig für Rolltore, Sektionaltore und Schiebetore.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln in Deutschland.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fördert die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen.

Diese Vorschrift wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen und legt spezifische Anforderungen fest, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Sie beinhaltet Richtlinien für die korrekte Installation, Wartung und Prüfung von Verladesystemen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist nicht nur für die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch für die rechtliche Absicherung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung.

Der Grundsatz legt fest, welche Arten von Hebebühnen zum Anwendungsbereich des DGUV Grundsatzes zählen.

Regelung der Kennzeichnung, Breite, Neigung und Trittsicherheit von Ladebrücken und Auffahrrampen.

Europäische Norm, die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Tore und Schranken festlegt.

Europäische Norm, die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Ladebrücken festlegt.

Europäische Norm, die Sicherheitsanforderungen für Industriehubtische bezüglich des Heben/Senkens von Gütern festlegt.

Die DIN EN 1570-1 ist eine europäische Norm, die die Sicherheitsanforderungen für Hubtische beschreibt. Die Norm bezieht sich hier vor allem auf das Heben und Senken von Gütern.

Werden mehr als zwei Haltestellen angefahren, können Hubtische in manchen Fällen auch der Verordnung für Aufzüge unterliegen – der EN 81 oder 1570-2/ 1570-3.

  • Die DIN klassifiziert Bodenbeläge nach Ihrer Rutsch-Eigenschaft. Sie stellt sicher, dass Antirutschbeläge den notwendigen Anforderungen entspricht.
    • R 9 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 3° bis 10°.
    • R 10 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 10° bis 19°.
    • R 11 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 19° bis 27°.
    • R 12 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 27° bis 35°.
    • R 13 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von über 35°.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Pflichten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Nichtdurchführung der UVV droht Bußgeld 1 SGB VII i. V. m. § 58 DGUV Vorschrift 70 dar, so dass bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Begehung ein Bußgeld hier durchaus auch den Fuhrparkleiter treffen kann.

Die Frist der UVV-Prüfung kann ohne Bußgeld maximal 2 Monate überzogen werden.